Klassische Nullung
1. Begriffe
Die
Klassische Nullung taucht schon seit etwa
zwanzig Jahren nicht mehr unter diesem Begriff in den Vorschriften auf.
In den aktuellen Normen wird sie unter dem Wortungetüm
TN-C-System
mit Schutz durch Überstromschutzeinrichtung geführt. Im Zuge
der Internationalisierung war man der Meinung, daß die schönen
alten deutschen Begriffe, die teilweise auf eine Tradition von bis zu hundert
Jahren zurückblicken können, zu Mißverständnissen bei der
Übersetzung in andere Sprachen führen würden, da meistens
keine Entsprechungen vorhanden wären. Anstatt aber Klarheit zu schaffen,
wurden einige Begriffe mehrfach umbenannt. So hieß das
TN-C-System
zwischenzeitlich auch
TN-C-Netz. In der gesprochenen Sprache ist aber
der kurze und prägnante Begriff
Klassische Nullung immer noch
dominant. Zurecht. Deswegen wird auch in diesem Text bei dem Begriff geblieben.
Bei anderen ebenfalls umbenannten Begriffen wird aber heute teilweise sehr viel
durcheinandergebracht, da die alten Begriffe nur in der gesprochenen Sprache
vorkommen und man ihre Definitionen nur nachlesen kann, wenn man über ältere
Literatur verfügt. Daher werden die hier zum Verständnis benötigten
Bezeichnungen kurz erläutert. Der
Schutzleiter hat als einziger (bisher)
alle Umbenennungen überlebt. Lediglich das Kurzzeichen wurde von
SL auf
PE geändert. Der
Schutzleiter ist laut Definition ein Leiter,
der für einige Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme (z.B.
Nullung) erforderlich ist, um die elektrische Verbindung der Körper der elektrischen
Betriebsmittel zu fremden leitfähigen Teilen, der Haupterdungsklemme, dem Erder
und/oder dem geerdeten Punkte der Stromquelle oder künstlichem Sternpunkt
herzustellen. Der
Mittelleiter gehört laut VDE 0100 zu den aktiven
Teilen, die dazu bestimmt sind, ... bei ungestörtem Betrieb unter Spannung(!) zu stehen.
Er ist damit geeignet ... zur Übertragung elektrischer Energie beizutragen.
Das alte Kurzzeichen lautet
Mp, das neue
N. Achtung! Das N kommt von
Neutralleiter, was die aktuell normgerechte Bezeichnung für den alten
Mittel(punkts)leiter ist. Dies wird fatalerweise häufig mit dem
Nulleiter
verwechselt, für den es früher kein genormtes Kurzzeichen gab. Der
Nulleiter ist ein geerdeter Leiter, der gleichzeitig die Funktionen des Schutzleiters
und den Mittelleiters erfüllt. Daher waren früher die Kurzzeichen
SL/Mp
bzw.
Mp/SL oder einfach
0(die Ziffer Null) gebrächlich.
Der Nulleiter gehört somit
nicht zu den aktiven Teilen, darf also nicht
betriebsmäßig unter Spannung stehen. Dies ist ein kleiner aber entscheidender Unterschied, der im folgenden sehr wichtig ist.
Der Normenausschuß bemühte sich,
NL als Kurzzeichen einzuführen, doch dann kam die Umbenennung der Kurzzeichen der anderen Leiter und man wählte
PEN als Kurzzeichen für den Nulleiter, entstanden aus der Kombination
von PE und N. Die Bezeichnung
Nulleiter wurde vorerst beibehalten und
später in
PEN-Leiter geändert. (Wie spricht
man das aus? [pennleiter] oder [pee eh enn leiter]) Die Kurzzeichen der
Außenleiter, die übrigens nie offiziell
Phasen hießen,
änderte man von
R,
S,
T in
L1,
L2,
L3.
2. Anschluß im Laufe der Zeit
Die nachstehende Abbildung zeigt eine Elektroinstallation in
Klassischer Nullung,
die beginnend mit einer Schukosteckdose jeweils nach relevanten Änderungen der
Vorschriften, die die Schutzmaßnahme
Klassische Nullung betreffen, beispielhaft
um weitere Steckdosen mit dem minimal vorgeschriebenen Aufwand ergänzt wurde.
Seit 1959 sind Schutzmaßnahmen mit Schutzleiter vorgeschrieben. Seitdem dürfen nur noch Schukosteckdosen eingesetzt werden.
Die beiden vorhanden Leiter: der
graue Nulleiter und der
schwarze Außenleiter werden hier beispielhaft durch eine Abzweigdose an die
Steckdose herangeführt (Punkt 1). Der Außenleiter wird direkt an einen Kontakt
der Steckdose angeschlossen. Der Nulleiter an den anderen. Außerdem wird von dort
mit einer Drahtbrücke, der sogenannten
Nullungsverbindung eine Verbindung
zum Schuko (
Schutz
kontakt) hergestellt. Diese Verbindung nannte man auch
Kölner Brücke.
Ende 1966 änderte man die farbliche Kennzeichnung der Leiterisolierung und zwar nicht
1:1. D.h. der Nulleiter, der vorher genau wie der Mittelleiter grau gekennzeichnet
wurde, erhielt wie der Schutzleiter zwingend die grün-gelbe Markierung. Der Mittelleiter
(kommt bei der Klassischen Nullung nicht vor) muß ab dem Zeitpunkt blau sein.
Der reine Schutzleiter war früher rot zu kennzeichnen. Rot konnte aber, genau wie blau
nach der neuen Kennzeichnung, auch für andere Zwecke benutzt werden, wenn die
vorgesehene Funktion nicht benötigt wurde/wird. Nach der alten Farbkennzeichnung
war es also nur aus dem Zusammenhang zu erkennen, welche Ader für den Schutz zuständig
war. Das hatte sich durch die neue Kennzeichnung geändert. Egal welche Schutzmaßnahme
angewendet wurde, es war/ist immer die grün-gelbe Ader für den Schutz zu benutzen, wenngleich ihre Bedeutung immer noch von der Schutzmaßnahme abhängt (gn/ge=Nulleiter bei Klassischer Nullung, gn/ge=Schutzleiter sonst).
Damit ergibt sich beispielsweise für eine im Jahre 1970 hinzugefügte
Steckdose, die im Bild bei Punkt 2 gezeigte Installation. Von der alten Abzweigdose
wird der graue Nulleiter in grün-gelb und der Außenleiter nach wie vor in schwarz
weitergeführt. An der Steckdose ergibt sich auch noch eine Auffälligkeit:
Der Nulleiter wird jetzt zuerst an die Schutzleiterklemme geführt und von da aus
weiter zur Kontaktklemme. Dadurch kommt zum Ausdruck, daß nach dem neuen Regelwerk
die Sicherheit vor die Funktionalität gestellt wird. Es gilt: der Nulleiter
ist primär Schutzleiter und nur nebenbei auch Mittelleiter. Der sichere mechanische
Halt aller Nulleiterklemmstellen ist essentiell. Ein Bruch wäre fatal. Deshalb wurden
auch die Klemmen in den Steckdosen verbessert (Punkt 3) und zwar in der Weise, daß
man den Nulleiter ungeschnitten und ohne weitere Drahtbrücke direkt mit der Schutzleiter-
und einer Kontaktklemme verschrauben konnte. Dies war anscheinend den Normenschreibern
in den alten Bundesländern noch nicht sicher genug, daß man 1973 festlegte, daß bei Neuinstallationen die Klassische Nullung nur noch bei Leiterquerschnitten ab
10 mm² Kupfer oder 16 mm² Alu oder mehr angewendet werden darf. Damit kam die Klassische Nullung nur noch für die Wohnungs- oder Etagenzuleitung in Frage, da an anderen Stellen in Zimmern ja nur kleiner Querschnitte vorkommen. In der damaligen DDR
galt diese Regel allerdings nicht, so daß dort diese Regelung erst ab der Vereinigung greift.

Eine in den 90er Jahren hinzugefügte Steckdose müßte demnach wie nach Punkt 5 an
eine vorhandene alte Abzweigdose (Punkt 4) angeschlossen werden. Der Nulleiter
darf jetzt nicht mehr weitergeführt werden, sondern muß in zwei getrennte Leiter
aufgeteilt werden, die danach auch keine elektrische Verbindung mehr haben dürfen.
Jetzt ist grün-gelb der reine Schutzleiter und für den Mittelleiter wird eine
dritte Ader (die blaue) benötigt, die keine weitere Verbindung zur Erde mehr haben darf.