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Klassische Nullung


1. Begriffe

Die Klassische Nullung taucht schon seit etwa zwanzig Jahren nicht mehr unter diesem Begriff in den Vorschriften auf. In den aktuellen Normen wird sie unter dem Wortungetüm TN-C-System mit Schutz durch Überstromschutzeinrichtung geführt. Im Zuge der Internationalisierung war man der Meinung, daß die schönen alten deutschen Begriffe, die teilweise auf eine Tradition von bis zu hundert Jahren zurückblicken können, zu Mißverständnissen bei der Übersetzung in andere Sprachen führen würden, da meistens keine Entsprechungen vorhanden wären. Anstatt aber Klarheit zu schaffen, wurden einige Begriffe mehrfach umbenannt. So hieß das TN-C-System zwischenzeitlich auch TN-C-Netz. In der gesprochenen Sprache ist aber der kurze und prägnante Begriff Klassische Nullung immer noch dominant. Zurecht. Deswegen wird auch in diesem Text bei dem Begriff geblieben. Bei anderen ebenfalls umbenannten Begriffen wird aber heute teilweise sehr viel durcheinandergebracht, da die alten Begriffe nur in der gesprochenen Sprache vorkommen und man ihre Definitionen nur nachlesen kann, wenn man über ältere Literatur verfügt. Daher werden die hier zum Verständnis benötigten Bezeichnungen kurz erläutert. Der Schutzleiter hat als einziger (bisher) alle Umbenennungen überlebt. Lediglich das Kurzzeichen wurde von SL auf PE geändert. Der Schutzleiter ist laut Definition ein Leiter, der für einige Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme (z.B. Nullung) erforderlich ist, um die elektrische Verbindung der Körper der elektrischen Betriebsmittel zu fremden leitfähigen Teilen, der Haupterdungsklemme, dem Erder und/oder dem geerdeten Punkte der Stromquelle oder künstlichem Sternpunkt herzustellen. Der Mittelleiter gehört laut VDE 0100 zu den aktiven Teilen, die dazu bestimmt sind, ... bei ungestörtem Betrieb unter Spannung(!) zu stehen. Er ist damit geeignet ... zur Übertragung elektrischer Energie beizutragen. Das alte Kurzzeichen lautet Mp, das neue N. Achtung! Das N kommt von Neutralleiter, was die aktuell normgerechte Bezeichnung für den alten Mittel(punkts)leiter ist. Dies wird fatalerweise häufig mit dem Nulleiter verwechselt, für den es früher kein genormtes Kurzzeichen gab. Der Nulleiter ist ein geerdeter Leiter, der gleichzeitig die Funktionen des Schutzleiters und den Mittelleiters erfüllt. Daher waren früher die Kurzzeichen SL/Mp bzw. Mp/SL oder einfach 0(die Ziffer Null) gebrächlich. Der Nulleiter gehört somit nicht zu den aktiven Teilen, darf also nicht betriebsmäßig unter Spannung stehen. Dies ist ein kleiner aber entscheidender Unterschied, der im folgenden sehr wichtig ist. Der Normenausschuß bemühte sich, NL als Kurzzeichen einzuführen, doch dann kam die Umbenennung der Kurzzeichen der anderen Leiter und man wählte PEN als Kurzzeichen für den Nulleiter, entstanden aus der Kombination von PE und N. Die Bezeichnung Nulleiter wurde vorerst beibehalten und später in PEN-Leiter geändert. (Wie spricht man das aus? [pennleiter] oder [pee eh enn leiter]) Die Kurzzeichen der Außenleiter, die übrigens nie offiziell Phasen hießen, änderte man von R, S, T in L1, L2, L3.

2. Anschluß im Laufe der Zeit

Die nachstehende Abbildung zeigt eine Elektroinstallation in Klassischer Nullung, die beginnend mit einer Schukosteckdose jeweils nach relevanten Änderungen der Vorschriften, die die Schutzmaßnahme Klassische Nullung betreffen, beispielhaft um weitere Steckdosen mit dem minimal vorgeschriebenen Aufwand ergänzt wurde. Seit 1959 sind Schutzmaßnahmen mit Schutzleiter vorgeschrieben. Seitdem dürfen nur noch Schukosteckdosen eingesetzt werden. Die beiden vorhanden Leiter: der graue Nulleiter und der schwarze Außenleiter werden hier beispielhaft durch eine Abzweigdose an die Steckdose herangeführt (Punkt 1). Der Außenleiter wird direkt an einen Kontakt der Steckdose angeschlossen. Der Nulleiter an den anderen. Außerdem wird von dort mit einer Drahtbrücke, der sogenannten Nullungsverbindung eine Verbindung zum Schuko (Schutzkontakt) hergestellt. Diese Verbindung nannte man auch Kölner Brücke.

Ende 1966 änderte man die farbliche Kennzeichnung der Leiterisolierung und zwar nicht 1:1. D.h. der Nulleiter, der vorher genau wie der Mittelleiter grau gekennzeichnet wurde, erhielt wie der Schutzleiter zwingend die grün-gelbe Markierung. Der Mittelleiter (kommt bei der Klassischen Nullung nicht vor) muß ab dem Zeitpunkt blau sein. Der reine Schutzleiter war früher rot zu kennzeichnen. Rot konnte aber, genau wie blau nach der neuen Kennzeichnung, auch für andere Zwecke benutzt werden, wenn die vorgesehene Funktion nicht benötigt wurde/wird. Nach der alten Farbkennzeichnung war es also nur aus dem Zusammenhang zu erkennen, welche Ader für den Schutz zuständig war. Das hatte sich durch die neue Kennzeichnung geändert. Egal welche Schutzmaßnahme angewendet wurde, es war/ist immer die grün-gelbe Ader für den Schutz zu benutzen, wenngleich ihre Bedeutung immer noch von der Schutzmaßnahme abhängt (gn/ge=Nulleiter bei Klassischer Nullung, gn/ge=Schutzleiter sonst).

Damit ergibt sich beispielsweise für eine im Jahre 1970 hinzugefügte Steckdose, die im Bild bei Punkt 2 gezeigte Installation. Von der alten Abzweigdose wird der graue Nulleiter in grün-gelb und der Außenleiter nach wie vor in schwarz weitergeführt. An der Steckdose ergibt sich auch noch eine Auffälligkeit: Der Nulleiter wird jetzt zuerst an die Schutzleiterklemme geführt und von da aus weiter zur Kontaktklemme. Dadurch kommt zum Ausdruck, daß nach dem neuen Regelwerk die Sicherheit vor die Funktionalität gestellt wird. Es gilt: der Nulleiter ist primär Schutzleiter und nur nebenbei auch Mittelleiter. Der sichere mechanische Halt aller Nulleiterklemmstellen ist essentiell. Ein Bruch wäre fatal. Deshalb wurden auch die Klemmen in den Steckdosen verbessert (Punkt 3) und zwar in der Weise, daß man den Nulleiter ungeschnitten und ohne weitere Drahtbrücke direkt mit der Schutzleiter- und einer Kontaktklemme verschrauben konnte. Dies war anscheinend den Normenschreibern in den alten Bundesländern noch nicht sicher genug, daß man 1973 festlegte, daß bei Neuinstallationen die Klassische Nullung nur noch bei Leiterquerschnitten ab 10 mm² Kupfer oder 16 mm² Alu oder mehr angewendet werden darf. Damit kam die Klassische Nullung nur noch für die Wohnungs- oder Etagenzuleitung in Frage, da an anderen Stellen in Zimmern ja nur kleiner Querschnitte vorkommen. In der damaligen DDR galt diese Regel allerdings nicht, so daß dort diese Regelung erst ab der Vereinigung greift.


Eine in den 90er Jahren hinzugefügte Steckdose müßte demnach wie nach Punkt 5 an eine vorhandene alte Abzweigdose (Punkt 4) angeschlossen werden. Der Nulleiter darf jetzt nicht mehr weitergeführt werden, sondern muß in zwei getrennte Leiter aufgeteilt werden, die danach auch keine elektrische Verbindung mehr haben dürfen. Jetzt ist grün-gelb der reine Schutzleiter und für den Mittelleiter wird eine dritte Ader (die blaue) benötigt, die keine weitere Verbindung zur Erde mehr haben darf.